Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht ab Mittwoch, 15. Juli 2020, weitere Öffnungen im Sport
vor.
Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:
• Einhaltung geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
• Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)
• Steuerung des Zutritts
• Durchlüftung der städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen beim Sport
Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist jetzt mit bis zu 30 Personen auf und in städt. Sportanlagen zulässig.
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen zulässig.
Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/innen sowie der Zuschauer muss in jedem Fall mit deren Einverständnis durch Datenerfassung (Name, Adresse, Telefonnummer, Aufenthaltszeitraum) für die
Dauer von 4 Wochen sichergestellt werden.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.
Bleibt gesund und achtet aufeinander !!!!!